Hygieneinspektion RLT-Anlage nach VDI 6022
Wussten Sie schon?
Die VDI 6022 beschreibt die Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und stellt den anerkannten Stand der Technik für deren hygienischen Betrieb dar. Hygieneinspektionen dienen der frühzeitigen Erkennung hygienischer Mängel und unterstützen Betreiber bei der Erfüllung ihrer Betreiberpflichten. Neben den Anforderungen der VDI 6022 gelten speziell für das Gesundheitswesen auch die Anforderungen der DIN 1946-4.
UNSERE EXPERTISE
Als spezialisierter Dienstleister führen wir sowohl Hygieneerstinspektionen als auch wiederkehrende Hygieneinspektionen gemäß VDI 6022 Blatt 1 durch und dokumentieren die Ergebnisse in einem ausführlichen Prüfbericht. Unsere Mitarbeiter verfügen über die Qualifikation der Kategorie A nach VDI 6022.
Prüfumfang nach VDI 6022
Sichtprüfung
- Sichtprüfung der RLT-Anlage auf Hygienemängel
- Sichtprüfung der Außenluftansaugung und des Fortluftauslasses
- Fotodokumentation der festgestellten Auffälligkeiten
Mikrobiologische Untersuchung
- Oberflächenbeprobungen
- Luftkeimzahlbestimmungen mit zusätzlicher Schimmelpilzdifferenzierung
- Analyse der mikrobiologischen Proben durch ein akkreditiertes Prüflabor
Dokumentation
- Ausführlicher Prüfbericht
- Fachliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse
- Empfehlungen zur Mängelbeseitigung und Optimierung hygienischer Zustände
Wann ist eine Prüfung fällig?
Ohne Befeuchtung
Alle 36 Monate
Mit Befeuchtung / Erdverlegte Komponenten
Alle 24 Monate
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen zum Thema Hygieneinspektion an RLT-Anlagen.
Ja – sofern von der RLT-Anlage ein infektionshygienisches Risiko ausgehen kann, sind entsprechende hygienische Anforderungen und Überprüfungen zu beachten.
Nach § 23 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen Leiter medizinischer Einrichtungen die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen treffen, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. § 23 Abs. 8 verpflichtet die Länder außerdem, insbesondere für Krankenhäuser, Tageskliniken und Einrichtungen für ambulantes Operieren, hygienische Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb festzulegen.
Die Hygieneverordnungen der Länder konkretisieren diese Anforderungen. Für Anlagen, von denen ein infektionshygienisches Risiko ausgehen kann, können sich daraus Vorgaben für eine regelmäßige hygienische Überprüfung sowie für den fachgerechten Betrieb und die Wartung ergeben. Dabei sind die jeweils einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Zu den maßgeblichen allgemein anerkannten Regeln der Technik für RLT-Anlagen in medizinischen Einrichtungen zählen insbesondere die DIN 1946-4 (Raumlufttechnik – Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens) sowie die VDI 6022 (Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und -Geräte).
Gemäß VDI 6022 ist eine Hygieneinspektion bei RLT-Anlagen ohne Befeuchtung und ohne erdverlegte Komponenten alle drei Jahre durchzuführen.
Bei RLT-Anlagen mit Befeuchtung oder mit erdverlegten Komponenten ist die Hygieneinspektion alle zwei Jahre durchzuführen.
Die Hygieneinspektion umfasst nach VDI 6022 im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
Erweiterte Sichtprüfung der RLT-Anlage und ihrer hygienisch relevanten Komponenten, Mikrobiologische Untersuchungen zur Beurteilung des hygienischen Zustands, Dokumentation und Bewertung der festgestellten Ergebnisse.
Im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung medizinischer Einrichtungen kann das zuständige Gesundheitsamt die Vorlage hygienerelevanter Unterlagen und Dokumentationen verlangen. Dazu können, abhängig von der jeweiligen Einrichtung und den geltenden landesrechtlichen Vorgaben, auch Nachweise und Dokumentationen über durchgeführte Hygieneinspektionen gehören.
Eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Dokumentation der durchgeführten Hygieneinspektionen und ihrer Ergebnisse ist daher von besonderer Bedeutung.
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